Die Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK)

ist ein Zusammenschluss lokaler Bar- und Clubkommissionen.

Sie verfolgt das Ziel, die Interessen der Nacht-Kulturschaffenden auf nationaler Ebene zu vertreten. Sie wahrt und fördert die Interessen ihrer Mitglieder in politischer und kultureller Hinsicht. Der Verein versteht sich als Bindungsglied zwischen den im Nachtleben tätigen Unternehmen und den Behörden, der Politik sowie der Öffentlichkeit.

Als SUISA Verhandlungspartner profitieren die SBCK Mitglieder von einem 10% SUISA Rabatt auf die GT-H und GT-K Tarife. Als Fachgruppe von GastroSuisse kann der Verein auch hier die Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen und es bietet sich die Möglichkeit, das Synergiepotential zwischen GastroSuisse und der SBCK optimal zu nutzen. Die SBCK steht auch weiteren Vereinen offen, welche die Förderung der Nachtkultur zum Ziel haben und den Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind.

Mitglieder

Eine Mitgliedschaft bei der Schweizer Bar und Club Kommission auch Einzelbetrieben, die über keinen Zugang zu einem regionalen Netzwerk verfügen, offen. Dies gilt auch für Festivals aus dem Bereich der elektronischen Musik, die nicht SMPA oder PETZI Mitglied sind. SBCK Mitglieder profitieren von von einem 10% SUISA Rabatt auf die GT-H und GT-K Tarife. Preise Einzelmitgliedschaft ab CHF 250.- (Musikbar), CHF 500.- (Club), bis CHF 1’000 (Elektronische Musikfestivals.

Associated Members

Vorstand (2023)

  • Thierry Wegmüller (Präsident, Ansprechperson Romandie, La Belle Nuit Lausanne)
  • Alexander Bücheli (Geschäftsführer, BCK, PromoterSuisse)
  • Max Reichen (Vizepräsident, BuCK)
  • Christian Belser (GastroSuisse)

  • Mathias Ott (GastroSuisse)
  • Zabou Elisabeth Jacquet (Grand Conseil de la Nuit)
  • Jean-Marc Lüthy (Kultur und Gastronomie Basel)

Werde Mitglied

Individual or network memberships

CLUBKULTUR

«Clubkultur» bezeichnet das Phänomen, bei dem sich Menschen im Rahmen von Veranstaltungen an geschützten Orten zum Tanzen, Musik produzieren, präsentieren und rezipieren und zum sozialen Austausch treffen. Die Clubkultur ist dabei ein eigenständiger Teilbereich der Kulturwirtschaft. Der «Raum» (oder die Lokalität) stellt dabei eine zentrale Ressource einer jeden Clubveranstaltung dar. Ob es sich dabei um einen geschlossenen Raum oder einen Ort unter freiem Himmel handelt, spielt keine Rolle.

NACHTLÄRM

Für Nachtkulturunternehmen ist die Frage des Lärmschutzes ein vieldiskutiertes Thema. Die Rechtslage gestaltet sich nicht einfach, der Umgang mit der Nachbarschaft verkommt häufig zu einem Drahtseilakt.

Im Rahmen der «Interessensübergreifenden Arbeitsgruppe Ausgehlärm» treffen sich Vertreter des Gewerbes und der Behörden aus der ganzen Schweiz regelmässig und tauschen ihre Erfahrungen aus. Dabei vertreten ist auch die SBCK. Im Dialog sollen Lösungen erarbeitet werden, die beiden Interessen gerecht werden und ein faires Miteinander ermöglichen.

Dabei wurde insbesondere ein Übersichtspapier zum Umgang mit Ausgehlärm ausgearbeitet. Behandelt werden die Grundzüge der Rechtslage. Es werden aber auch praktische Handhaben aufgezeigt, um rechtliche Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.

SAFER CLUBBING

Safer Clubbing engagiert sich seit 2003 für Anliegen der Prävention, Gesundheitsförderung und der Schadensminderung im Schweizer Nachtleben ein. Safer Clubbing hat sich dabei zum Ziel gesetzt, zur Qualitätssicherung innerhalb des Nachtlebens beizutragen. Träger der Kollektivmarke war bis Frühjahr 2023 der Verein Safer Clubbing Schweiz. Die Schweizer Bar und Club Kommission ist seit deren Gründung Kollektivmitglied und neu seit der Auflösung des Vereins neu Trägerin der Kollektivmarke. Ziel der Schweizer Bar und Club Kommission ist es, die bewährten Elemente wie Personalschulungen und Austausch mit den Behörden, sogenannte Round Table Nightlife, nicht nur weiter zu führen, sondern auch weiter zu entwickeln.

Weitere Infos: www.safer-clubbing.ch

SCHWEIZER NACHTKULTURFONDS

Die Schweizer Bar und Club Kommission setzt sich für die nachhaltige Entwicklung der Schweizer Nachtkultur ein. Zu diesem Zweck unterhält sie einen Schweizer Nachtkulturfonds. Die Mittel des Schweizer Nachtkulturfonds können zu Gunsten der in der Schweiz ansässigen Nacht-Kulturunternehmen und Initiativen verwendet werden. Sie müssen einen Mehrwert für das Schweizer Nachtleben darstellen oder zum Ziel haben einen solchen zu schaffen. Mehrwerte können der kulturelle Inhalt, aber auch die Tradition, die erreichte Zielgruppe oder der Umgang mit dem Thema Awareness und Nachhaltigkeit darstellen. Einzelpersonen werden nicht unterstützt.

Medien

KONTAKT

Alexander Bücheli
medien@sbck.ch
Tel. +41 76 574 49 76